Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
Applivoo (tupevo S.àr.l.-S) ist bestrebt, seinen Dienst barrierefrei zugaenglich zu machen. Diese Erklärung erfolgt im Rahmen des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) und seiner Umsetzung in luxemburgisches Recht. Wir empfehlen, dieses Dokument vor dem produktiven Einsatz von einem qualifizierten Rechts- oder Barrierefreiheitsexperten prüfen zu lassen.
1. Stand der Vereinbarkeit
Wir streben an, dass Applivoo die Barrierefreiheitsanforderungen des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) erfüllt, gemessen an der harmonisierten Norm EN 301 549 und, soweit anwendbar, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitaetsstufe AA. Applivoo ist derzeit teilweise konform: Der grösste Teil des Dienstes erfüllt diese Anforderungen, waehrend die nachfolgend genannten Ausnahmen bearbeitet werden.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind moeglicherweise noch nicht vollstaendig barrierefrei, und wir arbeiten an ihrer Verbesserung:
- Generierte PDF- und Word-Exporte von Lebenslaeufen geben die Dokumentstruktur moeglicherweise nicht vollstaendig an assistive Technologien weiter.
- Einige interaktive Editor-Oberflaechen (Drag-and-drop-Sortierung, die KI-Diff-Ansicht) haben moeglicherweise eingeschraenkte Tastatur- oder Screenreader-Unterstuetzung.
Wo Inhalte noch nicht barrierefrei sind, stellen wir auf Anfrage über den unten genannten Kanal eine gleichwertige Alternative oder Unterstuetzung bereit.
3. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Applivoo auf eine Barriere stossen oder Informationen in einem barrierefreien Format benoetigen, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]. Wir sind bestrebt, Rueckmeldungen innerhalb einer angemessenen Frist zu bestaetigen und nach Moeglichkeit eine barrierefreie Alternative bereitzustellen.
4. Durchsetzung und Schlichtung
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihr Feedback zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, koennen Sie sich an die zustaendige Marktueberwachungsbehoerde für den European Accessibility Act in Luxemburg wenden. Die zustaendige Behoerde und das Schlichtungsverfahren sind im Rahmen der luxemburgischen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 bestimmt. Die Kontaktdaten der zustaendigen Behoerde werden nach rechtlicher Prüfung hier bestaetigt und aufgefuehrt.
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Juni 2026 erstellt. Sie wird bei wesentlichen Aenderungen des Dienstes und mindestens einmal jaehrlich überprüft. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschaetzung des Dienstes anhand von EN 301 549 und WCAG 2.2 AA.